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Optimum Data Mining

Energiewende in Fahrzeugflotten: Unternehmen sollen handeln oder mit Sanktionen rechnen

Der Gesetzesvorschlag von Damien Adam zur Verschärfung der Vorschriften für die Dekarbonisierung von Fahrzeugflotten wurde am 9. April 2024 vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung der Nationalversammlung angenommen. Dieses Gesetz, das Druck auf Unternehmen ausübt, die mehr als 100 Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark haben, soll den Übergang zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen beschleunigen, indem es Schwellenwerte für die Elektrifizierung vorschreibt und Sanktionen für die Nichteinhaltung der Ziele einführt.

Es wird anerkannt, dass diese Ziele ehrgeizig sind und dass die Elektrifizierung noch nicht alle Bedürfnisse von Flottenmanagern erfüllt. Die technischen und logistischen Herausforderungen, die mit diesem Übergang verbunden sind, sind beträchtlich. Allerdings stellt dieses Gesetz auch eine Gelegenheit dar, sich an einen unvermeidlichen Trend in der Branche anzupassen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzesvorschlags

Schwellenwerte für Begrünungen um ein Jahr verschoben

Die ursprünglich im Gesetzentwurf festgelegten Schwellenwerte für die Begrünung lagen bei 30 % im Jahr 2025, 40 % im Jahr 2026, 50 % im Jahr 2027, 60 % im Jahr 2028, 70 % im Jahr 2029, 80 % im Jahr 2030, 90 % im Jahr 2031 und 95 % im Jahr 2032. Es wurden jedoch neun Änderungsanträge angenommen, die diese Schwellenwerte um ein Jahr nach hinten verschoben. So liegt der Schwellenwert für das Greening im Jahr 2025 nun bei 20 %, während er im Jahr 2032 von 95 % auf 90 % gesenkt wird.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Ab dem 1. Januar 2026 wird ein Sanktionsmechanismus eingeführt. Eine unzureichende Anzahl von emissionsarmen Fahrzeugen in den Fuhrparks würde mit einer Geldstrafe von bis zu 1 % des Umsatzes und einer progressiven Geldstrafe pro fehlendem sauberen Fahrzeug geahndet: 2.000 Euro im Jahr 2025, 4.000 Euro im Jahr 2026 und 5.000 Euro im Jahr 2027.

Bei Verstößen in der Berichterstattung droht dem Unternehmen eine Geldstrafe von maximal 0,1 % des Umsatzes anstelle der vom Abgeordneten vorgesehenen 10 000 Euro und 20 000 Euro im Wiederholungsfall.

Flottenmanager müssen diese Sanktionen daher ernst nehmen und Verfahren einführen, um die notwendigen Informationen zu verfolgen und zu melden. Dies bedeutet, dass sie Daten über den Fuhrpark sammeln und analysieren müssen.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Der erste Schritt besteht darin, die Nutzung von Fahrzeugen zu sammeln und zu analysieren, um diejenigen Fahrzeuge zu elektrifizieren, deren Nutzung mit einem elektrischen 100%-Antrieb relevant ist. Optimum Data Mining bietet eine Elektrifizierungsstudie an, mit der die Daten gesammelt werden, die für eine fundierte Entscheidung notwendig sind: zurückgelegte Entfernungen, Dauer und Häufigkeit der Fahrten, Parkdauer und -orte.

Vorteile für Elektrofahrzeuge

Der Gesetzesvorschlag beschränkt sich nicht auf Sanktionen. Er zielt auch darauf ab, Elektrofahrzeuge mit einem guten Öko-Score zu fördern, die auf administrativer Ebene als ?1,2 Fahrzeuge statt als 1? gezählt werden.

Das heißt, wenn Sie 5 Fahrzeuge mit einem guten Öko-Score in Ihre Flotte aufnehmen, werden auf Verwaltungsebene 6 Fahrzeuge gezählt (1,2*5 = 6).

Welche Neuerungen?

Wie steht es mit dem Hybrid?  Es ist anzumerken, dass Plug-in-Hybridfahrzeuge von den Elektrifizierungsquoten ausgenommen werden, sodass der Platz für elektrische 100 %-Modelle und neu auch für nachgerüstete Fahrzeuge, schwere Vier- und motorisierte Dreiräder frei wird.

Was ist mit Kurzzeitvermietern? Dieser Vorschlag beinhaltet auch einen speziellen Rahmen für LCD- und Carsharing-Akteure: Das Gesetz schlägt einen angepassten Zeitplan für die Elektrifizierung mit progressiven Zielen vor, die erst bei 5% im Jahr 2025 beginnen. Und eine Überprüfungsklausel, die für 2027 vorgesehen ist, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten und den Pfad gegebenenfalls anzupassen.

Die Nutzung von Elektrofahrzeugen ist ein Weg zur Entkarbonisierung - aber nicht die einzige Lösung

Um die Ziele der Dekarbonisierung im Bereich der Mobilität zu erreichen, ist ein facettenreicher Ansatz erforderlich. Parallel dazu spielen auch die Mitarbeiter eine entscheidende Rolle bei diesem Übergang. Ihr Beitrag kann verschiedene Formen annehmen: die Reduzierung der zurückgelegten Kilometer, die Umstellung auf weniger kohlenstoffintensive Verkehrsmittel und die Unterstützung der Entwicklung energieeffizienter Elektrofahrzeuge.

Hier Mobility Pack kann eine entscheidende Rolle spielen: eine Plattform für Mobilitätsmanagement, die Flottenmanagern ein wertvolles Werkzeug an die Hand gibt, um sich durch die neuen Vorschriften zu navigieren. Die Lösung ermöglicht einerseits die "Digitalisierung" der Verwaltung von Betriebsausgaben, andererseits aber auch die Verwaltung von Regierungsprogrammen, die der "sanften Mobilität" gewidmet sind. Der Mobilitätskredit und die Pauschale für nachhaltige Mobilität können mit der Lösung Mobility Pack verwaltet werden. Der Mobilitätsmanager erhält mit der Mobility Pack-Lösung außerdem Dashboards mit wertvollen Indikatoren: TCM (Total Cost of Mobility) und individuelle und kollektive CO2-Bilanz..., um die Mobilität der Mitarbeiter sowohl in finanzieller als auch in ökologischer Hinsicht zu analysieren und zu optimieren.

Damien Adams Gesetzesvorschlag bietet kurzfristige Maßnahmen und Aktionen, die schnell zur Senkung der Emissionen des Verkehrssektors und zur Erfüllung unserer Klimaverpflichtungen beitragen können. Indem wir alle Akteure des Sektors, die Flottenmanager und die Mitarbeiter einbeziehen, können wir die Herausforderungen des Übergangs zu einem umweltfreundlicheren Fuhrpark meistern.


Zum Schluss Die Zeit des Zögerns ist vorbei! Die Klimadringlichkeit ist da und niemand kann sie ignorieren. Nach den jüngsten Rückschlägen in Bezug auf die Umweltzonen (ZFE) erinnert das Gesetz von Damien Adam alle daran, dass es nun an der Zeit ist, den Energiewandel zu beschleunigen. Es ist daher nur natürlich, dass Unternehmen mit einem Fuhrpark von 100 oder mehr Fahrzeugen zur Kasse gebeten werden.
Elektrifizierung von Fahrzeugen, Carsharing und Fahrgemeinschaften in Unternehmen, alternative Mobilität? die Entwicklungslinien sind real und die Instrumente zur Steuerung dieser Veränderungen stehen bereit. Jetzt geht es ans Eingemachte?

Andernfalls sollten Sie sich vor Sanktionen hüten!